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Alt 15.06.2006, 18:55   #11
bluesky
Moderator
 
Benutzerbild von bluesky
 
Registriert seit: 29.04.2003
Beiträge: 3.438
Standard
Also Link wieder rein?
__________________
Schon 8 Jahre... merkwürdig...
-Neu- Jetzt mit der wohl abgefahrensten Kaffeemaschine der Welt -Neu-
bluesky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2006, 19:27   #12
IceTom
Erfahrener Benutzer
 
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Schweiz Kanton Züri
Beiträge: 587
Standard
lol gelöscht?

Gestern ist wieder ne Bestellung angekommen.
Growkit
IceTom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2006, 12:46   #13
Ragnar k
Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2005
Beiträge: 47
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Ragnar k eine Nachricht über ICQ schicken
VORSICHT!
Hab vor 2 Wochen bestellt und geld überwiesen.
Keine Antwort auf meine E-Mails oder Anrufen.
Vor zwei Tagen war das Geld wieder auf meinem Konto.

gruß Ragnar
Ragnar k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2006, 17:38   #14
IceTom
Erfahrener Benutzer
 
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Schweiz Kanton Züri
Beiträge: 587
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vllt hast du den Verwendungszweck vergessen...
IceTom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 13:57   #15
Imperativ
Erfahrener Benutzer
 
 
Registriert seit: 09.02.2006
Beiträge: 496
Standard
Sieht eigentlich sauber aus.
Die Frage ist jetzt nur,ob Pilze wirklich legal sind,
weil man sie nicht unter Pflanzen und Substanzen einordnen kann.
Imperativ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 19:03   #16
sorcerer
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 252
Standard
Zitat:
Zitat von Zero
gell, abartig was man heutzutage alleine für ein Bier in der Kneipe oder in einem Club bezahlt (an die Preise für nen Cocktail will ich garnicht denken). Voll die Abzocke!

Und noch was: Über die rechtliche Lage bei Magic Mushrooms bin ich mir immer noch nicht ganz im klaren (legal...illegal...Grauzone). Was da zum Teil abgeht ist echt Willkür der Exekutive!

Es ist definitiv Willkür der Exekutive und auch der Judikative! Die Handhabung sieht bei Pilzen jedoch eindeutig so aus, dass es einer Illegalität wie bei Cannabis usw. entspricht. D.h. obwohl Pilze nicht namentlich im BtmG erwähnt sind, wird so getan als wären sie es. Dies liegt daran, dass die Polizei, Staatsanwälte und Richter davon ausgehen, dass es keine legitime Nutzung von Pilzmaterial gibt, die kein Missbrauch zu Rauschzwecken sei. Bei Kakteen gibt es diese Nutzung, denn Kakteen sind grundsätzlich Zierpflanzen, außer man hat konkrete Gründe, etwas anderes anzunehmen. Bei Pilzen braucht die Polizei diese Gründe nicht mehr.
Außerdem liegt das daran, dass der Gesetzgeber beim Erlass der Miisbrauchspassage, die Pilze als Organismen mit erfassen soll, in Begleitschreiben ausgedrückt, dass damit Pilze erfasst werden sollen. Dies sind für die Behörden verpflichtende Anordnungen, soweit ich weiß, während es diese Anordnungen bei Kakteen meines Wissens nach nicht so explizit gibt.

Die Sache, dass Pilze keine Pflanzen seien, und deswegen von der Stoffdefinition nicht erfasst seien, hat den Haken, dass das ein Problem ist, welches nur von hohen Gerichtsebenen behandelt und entschieden werden kann (mindestens Oberlandesgerichtsebene). Das heißt, wer nicht bereit ist, bis mindestens vor das Verfassungsgericht zu ziehen (weil die OLGs erst beeindruckt sind, wenn sie wissen, dass man sich auch von ihnen nicht runterbügeln lassen wird), wird von Amtsgerichten wegen Pilzen verurteilt und muss dementsprechende Strafen erdulden.

Es gibt mehrere Argumentationen, warum Pilze doch unter die Missbrauchspassage fallen könnten, trotz Stoffdefinition, die nur Pflanzen erfasst. Die eine Argumentation ist, dass der verbotene "Stoff" Psilocybin sei, der von der Stoffdefinition eindeutig erfasst sei, und die Organismen-Missbrauchspassage würde keine neuen Stoffe verbieten (eben auch wegen "nur zu Rauschwzecken", d.h. Pilze sind nicht total verboten, sondern dürfen noch wild auf der Wiese wachsen, im Gegensatz zu Hanf z.B.), sondern nur besagen, dass Psilocybin jetzt auch in Organismen verboten sei.
Außerdem gibt es die Idee der "juristischen Definition", die sich in Sachtexten auch mal über wissenschaftliche Begriffe und allgemeines Sprachverständnis hinwegsetzen kann. Und diese Definition würde bei Pflanzen eben auch Pilze mit erfassen.

Dennoch bleiben ein Haufen verfassungsrechtlicher Probleme und die Chancen, die Passage vor dem Verfassungsgericht kippen zu können, schätze ich als (Juralaie wohlgemerkt) recht gut ein. Das Problem ist, vor das Verfassungsgericht zu kommen. Der Staat macht das ja bekanntermaßen so, dass die Hardcorelegalisierungsfighter vorher freigesprochen werden, ggf. wird dann die genaue Formulierung der Passage noch mal kurz geändert, und alle juristischen Erfolge sind dahin, weil die nur die alte Passage betroffen haben, und die neue regelt das Verbot ja jetzt "eindeutig".

Also: LAsst euch von dem Sauhaufen nicht zu Kriminellen machen und macht was ihr wirklich wollt. Pilze werden nicht dadurch schädlich, dass man Btm draufschreibt.
__________________
Wer anfängt, Pilze zu nehmen, ist verrückt. Wer keine Pilze nimmt, bleibt verrückt.

Geändert von sorcerer (08.08.2006 um 19:07 Uhr).
sorcerer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2006, 07:41   #17
sorcerer
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2005
Beiträge: 252
Standard
Ich habe zum "Pilzverbot" nochmal genauer nachgeforscht und bin zu folgendem Ergebnis gelangt.

Die genaue Betrachtung der Missbrauchspassage zeigt, dass sie für ein Verbot von Pilzen nicht geeignet ist:
Zitat:
- Organismen und Teile von Organismen in bearbeitetem oder unbearbeitetem
Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie
die zur Reproduktion oder Gewinnung dieser Organismen geeigneten
biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen
ist.


Es ist so, dass Rauschzwecke aufgrund der durch Grundgesetz garantierten Handlungsfreiheit kein Verbot begründen können. Eine Formulierung "wenn eine Verwendung zu Rauschzwecken vorgesehen ist" wäre also eindeutig verfassungswidrig. Außerdem ist der Konsum auch von Btm-Stoffen legal und kann daher kein Vorbot in juristischen Sinne begründen. Er ist zwar unerwünscht und die Motivation für das Handeln des Gesetzgebers, der Gesetzgeber muss sich aber an die verfassungsmäßigen Bedingungen halten, die für ein Verbot des Besitzes und Verkehrs mit Substanzen erforderlich sind.

Die Formulierung "Missbrauch zu Rauschzwecken" muss sich also auf ein Gesetz beziehen, welches die Missbräuchlichkeit begründet. Die Missbräuchlichkeit kann zwar durch dasselbe Gesetz und auch die Anlagen begründet werden, jedoch nicht durch eine Formulierung, in der das Verbotsziel mit der Verbotsbegründung identisch ist.
Eine Handlung kann nicht dadurch verboten werden, dass man einen "Missbrauch" erfindet, der erst aufgrund der Handlung selbst zum Missbrauch wird.

"Missbrauch zu Rauschzwecken" kann nur der Missbrauch von im BtmG benannten Stoffen sein, im Falle von Pilzen Psilocybin und Psilocin. Um einen vorgesehenen Missbrauch zu erkennen, ist es also notwendig, annehmen zu können, dass jemand aus Pilzen Psilocybin extrahieren wollte, um dieses dann zu Rauschzwecken zu missbrauchen. Das heißt, wer Pilze zu Rauschzwecken verzehren will, kann logischerweise keinen Missbrauch zu Rauschzwecken damit vorgesehen haben.

Ich denke, an dieser Argumentation gibt es nichts zu rütteln, aber es kann jeder gerne versuchen.
Die Meinungen und Handlungen der Polzisten und Staatsanwälte dazu, die das anders sehen, sind offensichtlich falsch, verfassungswidrig, polizeistaatsmäßig und letztendlich kriminell.

Pilze sind legal!

Jetzt geht es darum, den Rest der Welt davon zu überzeugen. Mit dieser Begründung müsste jeder Pilzprozess gewonnen werden können.
__________________
Wer anfängt, Pilze zu nehmen, ist verrückt. Wer keine Pilze nimmt, bleibt verrückt.
sorcerer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2006, 13:50   #18
MysticKaya
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Geändert von MysticKaya (04.06.2011 um 23:14 Uhr).
MysticKaya ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 18:04   #19
MY
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50g frisch oder trocken?
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Alt 18.08.2006, 13:33   #20
MysticKaya
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Geändert von MysticKaya (04.06.2011 um 23:16 Uhr).
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