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Salvia divinorum - ein Überblick über den Stand der Dinge
Hallo zusammen,
da die Spekulationen doch immer wieder ins Kraut schießen und schon massig Threads zu dem Thema vorhanden sind hier ein paar Infos zum aktuellen Stand der Dinge in Deutschland (04.05.2006) 1. Salvia divinorum und as Arzneimittelgesetz Salvia divinorum wird bisher nicht im Arzeimittelgesetz aufgeführt, jedoch liegen Gutachten aus einigen Bundesländern vor die die Einordung ind das Arzneimittelgesetz (AMG) nahe liegen. Diese Sicht der Dinge wird von den meisten Behörden mittlerweile übernommen und somit wird der Verkauf von Salvia divinorum geandet. Update Puse: Es sieht so aus, als ob am 16.05.2006 in einer Sitzung darüber befunden werden soll, daß Salvia divinorum in das Arzneimittelgesetz aufgenommen werden soll. Ab sofort gilt somit erhöhte Vorsicht. 2. Salvia divinorum und das Betäubungsmittelgesetz Im Gegensatz zum AMG wo ein Kraut auch ohne explizite Nennung eingeordnet werden kann, ist das Betäubungsmittelgesetz härter hinsichtlich der Kriterien. Nirgends wird Salvia divinorum im BtmG genannt und auch der Wirkstoff des Salvia divinorum ist nicht zu finden. Somit müßte erstmal eine Erweiterung des BtmG her, die aber meiner Meinung nicht in Sicht ist, denn dafür ist Salvia divinorum viel zu unbedeutend. 3. Salvia divinorum und die Strafen Da nach bisheriger Lage Salvia divinorum maximal im Arzneimittelgesetz zu finden sein könnte ist der Besitz dieser Pflanze legal, so wie man auch Ephedra Pflanzen besitzen kann. Der Verkauf der Pflanze als Zierpflanze ist auch legal. Illegal ist wohl eher die Abgabe der Blätter und dabei wird es sehr auf die Mengen, die Verpackung.... ankommen. Im schlimmsten Falle steht Gefängnis auf den Handel mit Arzeimitteln, somit ist das kein Kinderspiel mehr. 4. Salvia einführen als Kunde von ausländischen Shops Das könnte z.B. als Einfuhr von Arneimitteln geandet werden, ist zwar unwahrscheinlich, aber gerade bei größeren Mengen von außerhalb der EU besteht ganz klar Gefahr. 5. Wie gehts weiter mit Salvia divinorum? Ich sehe auf lange Zeit kein Problem damit in Deutschland Pflanzen kaufen und verkaufen zu können. Solange Salvia divinorum nicht in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wird - durch Nennung von Inhaltsstoffen oder der Pflanze selber - ist der Verkauf der Zierpflanze Salvia divinorum illegal. Das stellt meine Sicht der Dinge dar und ist natürlich nur Leihenmeinung. Wer es genau wissen will der muß zum Rechtsanwalt - wobei es wenige geben wird die sich mit dem Thema auskennen. Somit stellt dies keine Rechtsberatung meinerseits dar, sondern gibt nur meine persönliche Meinung dar. Doch ganz positiv gestimmt Harald |
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