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Alt 05.05.2006, 08:43   #2
Pusemuckel
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Re: Salvia divinorum - ein Überblick über den Stand der Ding
Moin Harald,

Zitat:
1. Salvia divinorum und as Arzneimittelgesetz
Salvia divinorum wird bisher nicht im Arzeimittelgesetz aufgeführt,
kleines update:

Zitat:
5. Salvia divinorum
Antrag des BfArM auf Unterstellung unter die Apothekenpflicht
aus
Sitzung des
Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht
nach § 53 AMG

am 16.05.2006
im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn
Beginn: 10.00 Uhr

http://www.bfarm.de/cln_042/nn_42115...html__nnn=true


So long

Puse
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Der Mensch braucht eine lange Zeit um so etwas zerbrechliches wie das Bewußtsein zu entwickeln und zu verstehen, daß er auf diese Fähigkeit sehr stolz sein kann. Er sollte sehr behutsam mit dem Bewußtsein umgehen!
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