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Alt 09.04.2005, 11:12   #3
harald
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Tja, das ist noch die Frage. Wobei, wenn die Pflanze ins BtmG aufgenommen werden würde, dann würdest du dich wahrscheinlich strafbar machen.

Könnte natürlich auch sein, daß es in die Richtung geht "Wenn zum Mißbrauch bestimmt".
Man weiß es halt net, aber bei den Gesetzgebungsprofis wird das bestimmt "ganz eindeutig"

So long

Harald
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