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#1 |
Erfahrener Benutzer
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DHV- Protestmailer: Grenzwert für Cannabis am Steuer einführen
Ola!
Der DHV hat heute eine neue Aktion des Protestmailers gestartet. Unter der Überschrift "Grenzwert für Cannabis am Steuer einführen" bitten wir euch, mit uns gegen die Ungleichbehandlung von Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht zu kämpfen. Dazu wenden wir uns an den Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee und fordern ihn auf: - Einen Grenzwert für die Blut-THC-Konzentration zwischen 7 und 10 ng/ml einzuführen. - Die Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten bei MPU und Entzug der Fahrerlaubnis gesetzlich festzuschreiben Alle Studien zum Gefährdungspotenzial von Cannabis auf die Verkehrssicherheit kommen in der Tendenz zu dem Ergebnis, dass die Gefahren die von Cannabis für die Verkehrssicherheit ausgehen, eher moderat sind und deutlich unter denen liegen, die von Alkohol ausgehen. Eine internationale Expertengruppe aus den Bereichen Unfallforschung, Toxikologie und Psychologie kam zu dem Ergebnis, dass die moderaten Leistungseinbußen bei THC-Werten zwischen 7 und 10 ng/ml mit denen vergleichbar sind, die auch bei 0,5 Promille Alkohol zu erwarten sind. Unterstützt den Kampf des DHV für ein gerechteres Führerscheinrecht. Macht mit beim DHV-Protestmailer THC-Grenzwert im Straßenverkehr! Mit hanfigen Grüßen Steffen
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UsualRedAnt - Steffen Geyer über Cannabis, Drogenpolitik und die Legalisierung |
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#2 |
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.09.2007
Beiträge: 95
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Hmja. Meiner Meinung nach sollte die Grenze bei allen Mittelchen auf 0 gesetzt und Verstoß mit sofortigem Scheinentzug für wenigstens 1 Jahr bestraft werden. Passiert so schon genug auf den Straßen, ohne dass jemand breit oder angesoffen rumfährt.
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"See, I think drugs have done some *good* things for us, I really do. And if you don’t believe drugs have done good things for us, do me a Favor: go home tonight and take all your albums, all your tapes, and all your cd’s and burn em’. 'Cause you know what? The musicians who’ve made all that great music that’s enhanced your lives throughout the years... Rrrrrrrrrrrrreal f*ckin' high on drugs." --Bill Hicks |
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#3 |
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Schweiz Kanton Züri
Beiträge: 585
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Find ich nicht.
Es ist ein Unterschied ob du bekifft fährst oder noch passives THC vom letzten Tag drin hast, das Auto aber nach dem Kiffen bewusst nicht gelenkt hast weil du trotz Drogenkonsum verantwortungsvoll handelst (Indem du nicht bekifft fährst). Achja diese xx ng. Wie genau kann man sich das vorstellen? Ich kann mir da drunter nix konkretes vorstellen wie schnell man die erreicht hat. Das sollte man doch schon etwas durchsichtig gestalten. |
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#4 |
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: +- NRW
Beiträge: 723
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Ja super bleibt doch eeeh ewig im Blut das heisst der Messwert hat sowas von keiner konkreten Aussage oder irre ich mich da
![]() Und wie bitte solln die das messen? Muss dann jeder Bulle ne Qualifikation in Blutabnahme haben? Rauschmittel am Steuer sollten generell verboten sein, immerhin ist mehr als das eigene Leben im Spiel; es mag ja sein das der ein oder andere Hardcore Kiffer, Alki (oder sonstige Toxikomanen) genauso gut dicht wie nüchtern fahren... aber das feststellen zu können ist doch von einer Komplexzität die das Können eines jeden Menschen übersteigt von Beamten mal ganz zu schweigen die haben ihren Beruf nicht umsonst ![]() Versteht mich nicht falsch das ein Nachweiss von Cannabiskonsum zur Abnahme des Führerscheins führt halte ich auch für Bullsh*t; bleibt ja Wochen bis Monatelang nachweisbar....
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Geändert von MY (20.10.2007 um 16:04 Uhr). |
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#5 |
Moderator
Registriert seit: 29.07.2006
Ort: Fernab im Grünen
Beiträge: 1.652
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ich denke, es ist nicht so leicht (juristisch betrachtet), ein fahrverbot bei einnahme von rauschmitteln aller art einzuführen. es ist ja so, dass auch einige legale medikamente bestimmte betäubende wirkungen haben, bzw deren inhaltsstoffe unter das BtM- oder Apothekengesetz fallen. sicherlich: "...lesen sie die packungsbeilage oder fragen sie ihren arzt oder apotheker..." woraus zu entnehmen ist, dass bei einahme die finger vom steuer zu lassen sind. sollte es eine generelle null-grenze für alle substanzen dieser art (egal ob legal oder illegal) geben, dann stünde der polizeiapparat vor einem neuen großen problem. zu den alkohol- und drogentestgeräten und -verfahren würden noch einige andere dazu kommen. was da alles noch mit reinspielt, will und brauch ich jetzt wohl nicht erläutern.
was IceTom meint, ist vollkommen richtig: beim thc gibt´s (wie auch bei einigen anderen substanzen) die aktiven und passiven wirkstoffe. und das macht es so schwer, eine nullgrenze festzulegen, da eben bis jetzt noch niemand genau weiß, wie hoch der einfluss dieser passiven wirkstoffe auf das bewusste handeln ist bzw, ob er überhaupt eine relevante bedeutung hat, insbesondere auf das reaktionsvermögen. das gleiche problem betrifft einige medikamente. allerdings geht man davon aus, dass es (ähnlich wie beim alkohol) jeweilige konzentrationsmengen gibt, die einen unerheblichen einfluss auf das handeln haben und somit als nicht gefährdend eingestuft werden. eine generelle nullgrenze bei allen betäubenden substanzen würde auch die wirtschaft ins wanken bringen (in anbetracht meiner obigen ausführungen), da höchstwahrscheinlich die hälfte aller führerscheinbesitzer nicht mehr zur arbeit fahren dürfte oder ihren fahrer-job nicht mehr ausführen könnten, vorausgesetzt es gäbe hierfür ausreichend polizeikontrollen. deshalb ist es das sinnvollste, einen grenzwert festzulegen, wie wir ihn eben schon beim alkohol haben. es wurden/werden mit sicherheit so einige führerscheine aufgrund von passiven thc z.B. eingezogen, das muss nicht sein, weil´s überflüssig ist. versteht mich aber nicht falsch, ich unterstütze in keiner weise das fahren im bekifften zustand. ich hab selber schon oft genug am freitag- oder samstag-abend autos vor mir gehabt, die mit 20km/h durch die stadt gekrochen sind, so was nervt ganz schön. ausserdem ist die einführung eines thc-grenzwertes ein wichtiger gesellschaftspolitischer schritt (und auch juristischer), um die allgemeine akzeptanz von cannabis in der öffentlichkeit zu fördern, also ein wichtiger schritt in richtung legalisierung. oder wie seht ihr das ?
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Muss nur noch kurz das nächste Bild retten |
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#6 |
Erfahrener Benutzer
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Antwort des Verkehrsministeriums
Das Bundesverkehrsministerium hat auf den DHV-Protestmailer "Grenzwert für Cannabis am Steuer einführen" reagiert. Leider will die Behörde erst weitere Forschungsergebnisse abwarten bevor etwas unternommen wird.
Die Regierung will aber die Entwicklung "aktiv begleiten" und erkennt die Ergebnisse der Studie "Cannabis und Straßenverkehr" an, die den Protest des DHV auslöste. Mehr unter Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf.
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UsualRedAnt - Steffen Geyer über Cannabis, Drogenpolitik und die Legalisierung |
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